
Trinkwasserhygiene
sicher beurteilen, Risiken erkennen, Maßnahmen
gezielt umsetzen
Trinkwasser ist eines der am strengsten überwachten Lebensmittel. Damit die hohe Qualität des Trinkwassers auch innerhalb eines Gebäudes erhalten bleibt, müssen Trinkwasserinstallationen fachgerecht geplant, errichtet, betrieben und regelmäßig überprüft werden.
Hygienische
Risiken
Denn auch wenn das Trinkwasser vom Wasserversorger in einwandfreier Qualität bereitgestellt wird, können innerhalb eines Gebäudes hygienische Risiken entstehen. Ungünstige Temperaturen, stagnierendes Wasser, überdimensionierte Rohrleitungen, nicht bestimmungsgemäßer Betrieb, technische Mängel oder Veränderungen an der Trinkwasserinstallation können beispielsweise die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigen.


Was tun bei einem Befall?
Wird bei einer Untersuchung der Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten, sind nach der Trinkwasserverordnung unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten. Dazu gehören insbesondere eine Ortsbesichtigung und die Prüfung der Trinkwasserinstallation auf mögliche hygienische und technische Schwachstellen.
Risikoabschätzung nach
Trinkwasserverordnung
Ich erstelle Risikoabschätzungen für Trinkwasserinstallationen gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Als nach VDI 6023 zertifizierter Fachmann bewerte ich die vorhandene Situation ganzheitlich und unterstütze Sie dabei, hygienische Risiken zu erkennen, einzuordnen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Die Risikoabschätzung umfasst eine ganzheitliche Bewertung der Trinkwasserinstallation und gliedert sich in folgende Punkte:

Sichtung der Unterlagen
Zu Beginn werden die vorliegenden Wasseruntersuchungen, Bestandsunterlagen und Wartungsberichte sorgfältig ausgewertet. Dabei werden Auffälligkeiten und mögliche hygienische Schwachstellen identifiziert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Trinkwasserqualität bewertet.

Bestands-
aufnahme
Bei der anschließenden Vor-Ort-Begehung wird die Trinkwasserinstallation detailliert aufgenommen und auf mögliche Risiken und Abweichungen überprüft. Ergänzend finden Gespräche mit den Betreibern und Verantwortlichen des Gebäudes statt, um die tatsächlichen Betriebsbedingungen und Besonderheiten der Anlage zu berücksichtigen.

Auswertung der Erkenntnisse
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein übersichtlicher Maßnahmenkatalog erstellt. Die erforderlichen Maßnahmen werden nach ihrer Dringlichkeit und Priorität eingeordnet und mit klaren, praxisorientierten Handlungsempfehlungen versehen. So erhalten Sie eine konkrete Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung.
Zusammenfassend
Wann muss eine Risikoabschätzung durchgeführt werden?
Eine Risikoabschätzung nach § 51 wird erforderlich, wenn der Legionellen-Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht wird. Die allgemeine Risikoabschätzung im Rahmen des Risikomanagements nach § 34 ist davon zu unterscheiden.
Wer darf Risikoabschätzungen durchführen?
Risikoabschätzungen müssen durch Personen mit einschlägigem hygienisch-technischem und hygienisch-medizinischem Sachverstand durchgeführt werden. Das Umweltbundesamt nennt hierfür unter anderem Personen mit einschlägigem Ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Studium sowie Personen mit einschlägiger technischer Fachausbildung oder Meisterabschluss. Voraussetzung sind darüber hinaus entsprechende Fachkenntnisse, Praxiserfahrung und regelmäßige fachliche Fortbildungen. Die VDI-Richtlinien 6023 gehören zu den relevanten technischen Regelwerken für die Bewertung von Trinkwasserinstallationen.
Was Kostet eine Risikoabschätzung ?
Der konkrete Preis richtet sich nach Größe, Aufbau und Komplexität der Trinkwasserinstallation sowie dem erforderlichen Umfang der Bestandsaufnahme und Dokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Die nachfolgenden Preise dienen als Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand wird individuell anhand der Größe und Komplexität der Trinkwasserinstallation sowie des vorhandenen Dokumentationsumfangs kalkuliert.
Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
Kleine Wohngebäude: ab 1.100 €
Mittlere Wohngebäude: ab 1.800 €
Größere Wohngebäude: ab 3.000 €
Gewerbe-, Hotel- und Sonderobjekte: individuelle Kalkulation
